Kartellamt prüft, ob Amazon Dritthändler benachteiligt

von Susanne Broll

04.01.2022 Bevorzugt Amazon große Markenhersteller wie etwa Apple gegenüber Dritthändlern? Das untersucht derzeit das Bundeskartellamt.

 (Bild: Mohamed Hassan auf Pixabay)
Bild: Mohamed Hassan auf Pixabay
Gibt es zwischen Amazon   und Apple   Vereinbarungen, die den freien Wettbewerb einschränken? In Italien ist das aus Sicht des Kartellamts der Fall. Die beiden Tech-Giganten wurden im November von der italienischen Behörde dazu verdonnert, ein Bußgeld in Höhe von rund 200 Millionen Euro   zu zahlen.

Auch hierzulande hat sich das Kartellamt eingeschaltet. "Wir prüfen derzeit unter anderem, ob es eine Zusammenarbeit von Amazon mit Markenherstellern wie Apple gibt, die Dritthändler benachteiligt", sagt Behördenpräsident Andreas Mundt in der Rheinischen Post   . Die Behörde will dafür Sorge tragen, dass der Markt offen sei und auch andere E-Retailer die Produkte von Markenherstellern über den Amazon-Marktplatz anbieten könnten.

Mundt kündigt generell eine härtere Gangart gegenüber den Internetriesen Google   , Amazon, Facebook (Meta)   und Apple an. Allein im vergangenen Jahr seien sieben Verfahren gegen die Konzerne eröffnet worden. "Wir sehen schon an den Börsenwerten dieser Konzerne, mit was für einer wirtschaftlichen Macht wir es zu tun haben", betont Mundt. "Und wir wissen, dass die großen Plattformen jeweils sehr stark von Netzwerkeffekten profitieren: Weil sie häufig genutzt werden, ist das Angebot groß, weil das Angebot groß ist, kommen wieder neue Nutzer hinzu. Die Märkte tendieren zur Monopolisierung."
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