Bundeskartellamt richtet ECommerce-Abteilung ein

von Susan Rönisch

18.05.2021 Das Bundeskartellamt   richtet eine Schwerpunktabteilung für den Bereich E-Commerce ein. Sie wird insbesondere für die kartellrechtliche Beurteilung des Verhaltens von Amazon und anderer Handelsplattformen zuständig sein.

 (Bild: geralt / pixabay.com)
Bild: geralt / Pixabay
Unter der Leitung von Felix Engelsing soll sich die 2. Beschlussabteilung künftig verstärkt um die Anwendung des neuen § 19a GWB (Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb) und des allgemeinen Kartellrechts im Bereich E-Commerce kümmern.
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