BGH-Urteil

Amazon hat doch marktübergreifende Bedeutung

von Joachim Graf

02.05.2024 Die Liga der einflussreichen Vier hat der BGH endgültig um Amazon erweitert. Neben Alphabet, Apple, Meta und Microsoft besitzt nun auch der ECommerce-Riese offiziell marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb (19a Abs. 1 GWB). Damit kann das Bundeskartellamt Missbrauchsverfahren eröffnen. Zwei sind schon in Arbeit.

 (Bild: Quelle: Amazon)
Bild: Quelle: Amazon
Das Bundeskartellamt   hat zwei Missbrauchsverfahren gegen Amazon   laufen, die sich auf § 19a GWB beruhen. Dass dieses 'Instrument zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne' auf Amazon anwendbar ist, hat der BGH vergangene Woche bestätigt   in einer Entscheidung gegen Amazon.

In dem ersten der beiden Verfahren untersucht das Bundeskartellamt die algorithmische Überprüfung der Preissetzung von Dritthändlern auf dem Amazon-Marktplatz. Die Anwendung dieser Mechanismen könne dazu führen, dass Händlerangebote für Endkundinnen und Endkunden weniger gut auffindbar sind oder sogar gesperrt werden.

Das zweite Verfahren behandelt das Problem des Brandgatings. Das Bundeskartellamt untersucht mögliche Benachteiligungen von Marktplatzhändlern durch verschiedene Instrumente Amazons, z.B. Vereinbarungen mit (Marken-)Herstellern, die die Zulassung bzw. den Ausschluss von Händlern zum Verkauf von (Marken-)Produkten auf dem Amazon-Marktplatz betreffen.

Der US-Konzern verzeichnete im ersten Quartal 2024 einen Umsatz von 143,3 Milliarden US-Dollar; das macht einen Anstieg von 12,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der operative Gewinn verdreifachte sich auf 15,3 Milliarden Dollar.
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