Checkliste: Cross-Border-Versand in EU-Drittländer
14.04.2022 Beim Versand nach Großbritannien und in die Schweiz gelten besondere Bedingungen. So gelingt Versandhandelsunternehmen ein erfolgreicher Markteintritt in EU-Drittländer.
1. Zollabfertigung als Knackpunkt
Drittländer sind keine Mitglieder der Europäischen Union und daher nicht Teil der EU-Wirtschaftsstrukturen. Das bedeutet: E-Retailer, die mit einem Drittland verkehren, müssen Zollerklärungen abgeben - egal, ob es ein Handelsabkommen gibt oder nicht. Die Zollabfertigung wird für Versandhandelsunternehmen, die expandieren wollen, oft zur Herausforderung, da sie eine fehlerhafte Zollanmeldung, eine verweigerte Einfuhr und zurückgeschickte Waren zur Folge haben kann. Für den Versand nach Großbritannien und in die Schweiz ist außerdem eine lokale Vertretung vor Ort Voraussetzung. In der Schweiz ist eine steuerliche Vertretung notwendig, im Vereinigten Königreich muss hingegen eine indirekte rechtliche Vertretung vorhanden sein.2. Großbritannien: Lieferpräferenzen im Fokus
Trotz des Austritts Großbritanniens aus der EU wächst der britische Markt schnell. Für E-Retailer, die den Schritt wagen, kann sich die Expansion lohnen. Damit der Start auf der Insel gelingt, sollten Onlinehandelsunternehmen vorab die Lieferpräferenzen der britischen Kundschaft kennen. Diese hat u.a. höhere Ansprüche an das Zustellerlebnis als beispielsweise KundInnen in Deutschland.Um diesen Ansprüchen gerecht werden zu können, kann sich die Zusammenarbeit mit einem Netzwerk unterschiedlicher Logistikdienstleister lohnen. Denn E-Retailer, die einen individuellen Mix aus verschiedenen Paketzustellern im Repertoire haben, können für Lieferung und Rücksendung mehrere Optionen anbieten. Darüber können sie nicht nur ihre Kundschaft zufriedenstellen, sondern gleichzeitig auch den richtigen Partner für Paketgröße und -typologie wählen.
Der unabhängige Paketzusteller Yodel bietet in Großbritannien eine Abendzustellung bis 21 Uhr an. Wer eine Premium Home Delivery zur Auswahl haben möchte, kann hingegen mit dem nationalen Postdienstleister Royal Mail zusammenarbeiten. Darüber hinaus ermöglicht Hermes UK beispielsweise eine Abholung in vielen Paketshops.
3. Schweiz: Hohes Retourenaufkommen
Schweizer Konsumierende verfügen über eine starke Kaufkraft und sind Angeboten aus dem Ausland gegenüber sehr offen. Für eine erfolgreiche Expansion ist ein unkomplizierter Retourenprozess ein Muss für Versandhandelsunternehmen, denn in keinem anderen europäischen Land werden so viele Retouren verschickt wie in der Schweiz.Außerdem wichtig zu wissen: Zusätzliche Versandkosten sind für Schweizer KundInnen ungewohnt, sie erwarten daher eine volle Transparenz über zusätzliche Gebühren. Als Nicht-EU-Mitgliedsstaat ist Schweizer Kundschaft allerdings auch Verzögerungen aufgrund von Verzollung und Import gewohnt: 91 Prozent akzeptieren eine längere Lieferfrist, wenn der Onlineshop nicht in der Schweiz ansässig ist.
4. Kooperation mit Partnerunternehmen
Eine Expansion in Nicht-EU-Länder ist mit vielen neuen Anforderungen und Bestimmungen verbunden. Wer sich vorab mit den wichtigsten Grundlagen auseinandersetzt und in eine gute Planung und Vorbereitung investiert, muss sich keine Sorgen machen.Dazu kann sich auch die Zusammenarbeit mit einem Partnerunternehmen wie Seven Senders und MS Direct lohnen. Diese kümmern sich u.a. um eine Bündelung von Sendungen, eine rechtliche Vertretung vor Ort, Tracking, Labeling und eine verlässliche Datenverwaltung. Das hilft Versandhandelsunternehmen nicht nur bei der Reduzierung der Komplexität der Verwaltung von Zöllen, Steuern und Abgaben, sondern verschlankt gleichzeitig die Abläufe und verbessert die Transparenz.
Autor: Thomas Hagemann ist Gründer und Co-CEO von Seven Senders .
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