HDE reicht Beschwerde gegen Temu beim Bundeskartellamt ein
10.04.2025 Wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens hat der Handelsverband Deutschland (HDE) eine Beschwerde gegen Temu beim Bundeskartellamt eingereicht.
Entzug der Preissetzungshoheit
Die Vorwürfe gründen darauf, dass Temu den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht. Denn Temu legt nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen. Vielmehr behält sich Temu gegenüber den Verkäufern zugleich auch vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden.Verstöße gegen Preisangabenverordnung
Temu verstößt darüber hinaus in vielerlei Hinsicht gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und Gesetze. Die Vorgaben der Preisangabenverordnung werden nicht beachtet, so fehlt beispielsweise bei der Werbung mit Preisherabsetzungen regelmäßig die verpflichtende Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Gegen die Verbote des Lauterkeitsrechts wird unter anderem verstoßen, indem mit irreführenden Countdowns im Zusammenhang mit Preisreduzierungen geworben wird.Missachtung der Produktsicherheitsvorschriften
Zahlreiche Testkäufe von verschiedenen Organisationen und Unternehmen zeigen immer wieder, dass die von Temu angebotenen Produkte häufig nicht den Produktsicherheitsvorschriften entsprechen."Wer hierzulande Waren anbietet und verkauft, muss sich auch an unsere Regeln und Gesetze halten. Die heimischen Handelsunternehmen investieren viel Geld in die Einhaltung von Umwelt- sowie Verbraucherschutzauflagen und finanzieren mit ihren Steuerzahlungen das Gemeinwesen. Dagegen verkaufen chinesische Plattformen wie Temu massenhaft Waren auf unserem Markt, ohne sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Gegen das kartellrechtswidrige Verhalten von Temu geht der HDE nun aktiv mit einer Beschwerde beim Bundeskartellamt vor", so HDE-Präsident Alexander von Preen .
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