Peter Hahn soll im Schutzschirmverfahren neu aufgestellt werden
25.10.2023
Geschäft ohne Einschränkungen
Peter Hahn wurde 1964 im schwäbischen Winterbach (bei Stuttgart) gegründet. Das Sortiment bietet Mode für Damen und Herren sowie Wohn-Accessoires. Verkauft werden diese Produkte über gedruckte Kataloge, Online-Shops und stationäre Ladengeschäfte. Vor Ort einkaufen können Kunden aber nur in Deutschland und in der Schweiz, über den Versandhandel bedient Peter Hahn dagegen insgesamt Verbraucher in zehn europäischen Ländern. Zielgruppe sind die so genannten "Best Ager" - also Kunden im Alter ab 45 Jahren. Nach eigenen Angaben läuft das Geschäft im Versand- und Einzelhandel ohne Einschränkungen weiter, auf die Auslandsbeteiligungen erstreckt sich das Schutzschirmverfahren nicht. Für die Restrukturierung wurde Sanierungsspezialist Detlef Specovius von der Kanzlei Schultze & Braun zum weiteren Geschäftsführer bei Peter Hahn berufen. Zur Durchführung des Schutzschirmverfahrens wurden zudem die Sanierer Andreas Kleinschmidt und Nicolai Fischer von der Kanzlei White & Case LLP zu Sanierungsbevollmächtigten bestellt. Das Schutzschirmverfahren ist eine Sonderform eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und hat zum Ziel, ein Unternehmen zu sanieren. Das Unternehmen darf dafür nicht zahlungsunfähig sein und muss ausreichende Sanierungschancen haben, was ein unabhängiger Sachverständiger vorab bestätigen muss. Die Geschäftsführung bleibt voll handlungsfähig und kann uneingeschränkt agieren. Beaufsichtigt wird sie von einem vom Gericht bestellten vorläufigen Sachwalter - wie man es ja von der Eigenverwaltung kennt.Abonnieren Sie unseren kostenlosen wöchentlichen Newsletter!