Die Beate Uhse AG kommt bei ihrem Neuaufbau einen weiteren Schritt voran. Demnach haben nun die Gläubiger der holländischen Tochter-Gesellschaft („Beate Uhse Netherlands B.V.“) kürzlich dem Verkauf wesentlicher Vermögenswerte zugestimmt. Das teilt der kriselnde Erotik-Konzern mit. Die Zustimmung der Gläubiger der Holland-Tochter war nötig, um den Insolvenzplan der Beate Uhse AG umzusetzen.

Zur Erinnerung: Anfang April hatten bereits die Gläubiger dem Insolvenzplan der Beate Uhse AG zugestimmt. Nach eigenen Angaben des Unternehmens ist geplant, mit Hilfe des Finanzinvestors Robus einen Teil der Gruppe zu erhalten und so den Erotik-Konzern neu aufzustellen.
Dafür sollen die werthaltigen Assets der Beate Uhse AG auf die neue Tochter-Gesellschaft „be you GmbH“ übertragen werden. Mit dem Kaufpreis sowie Erlösen aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen will man Verfahrenskosten, Masseverbindlichkeiten und Insolvenzdividende zahlen.
Der Insolvenzplan stand aber noch unter der Bedingung, dass die „be you“ im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beate Uhse Netherlands B.V. (AZ: 56 IN 23/2018) die werthaltigen Assets zu einem marktkonformen Preis erwerben kann. Sobald alle formellen aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind, kann nun die „Pabo 4.0 B.V.“ – eine ebenfalls neu gegründete Holland-Tochter der be you GmbH – zu einem marktkonformen Preis die werthaltigen Assets der Beate Uhse Netherlands B.V. übernehmen.
Dabei handelt es sich vor allem um das Geschäft in Belgien und Frankreich sowie das Lizenzgeschäft mit ausländischen Namensrechten und den Versandhandel. Mit der vollständigen Umsetzung kann gegen Mitte Mai gerechnet werden. Auf dieser Basis soll der geplante Neuaufbau von Beate Uhse erfolgen.
Die Beate Uhse AG hatte am 15. Dezember 2017 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Zuvor waren Verhandlungen mit einer Investorengruppe gescheitert, um eine Anleihe umzustrukturieren. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beate Uhse AG wurde dann Anfang März eröffnet. Dabei hatte das Amtsgericht Flensburg wie geplant die Eigenverwaltung genehmigt. Im Februar wurde auch für Beate Uhse Netherlands ein Insolvenzverfahren beantragt.
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