Beate Uhse AG: Insolvenzverfahren jetzt planmäßig eröffnet

Das im vergangenen Jahr beantragte Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beate Uhse AG wurde nun eröffnet. Demnach hat das Amtsgericht Flensburg wie geplant beim kriselnden Erotik-Konzern die Eigenverwaltung genehmigt (Aktenzeichen: 56 IN 230/17). Zum Sachwalter ernannte das Gericht dabei Rechtsanwalt Sven-Holger Undritz, der seit Mitte Dezember 2017 als vorläufiger Sachwalter tätig ist.

Michael Specht
Michael Specht (Bild: Beate Uhse AG)

Der bisher tätige Gläubigerausschuss wird ebenfalls in der bisherigen Zusammensetzung fortgeführt, der Geschäftsbetrieb wie bisher im vollen Umfang fortgeführt. Die Vorstände Michael Specht (CEO) und Thomas Kresse (CRO) üben im Eigenverwaltungsverfahren ihre Funktionen weiter aus.

Nach wie vor fährt der Erotik-Konzern aber zweigleisig und arbeitet parallel zur Fortführungslösung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens an einer übertragenden Sanierung durch einen Verkauf. Hintergrund ist, dass der Erotik-Spezialist alle Möglichkeiten nutzen möchte. Schließlich könne sich eine übertragende Sanierung durch einen Verkauf als die beste Option erweisen.

Der Verkaufsprozess wurde zu Jahresbeginn eingeleitet. Nach Abschluss der ersten Phase im M&A-Prozess gab es Mitte Februar sieben – noch unverbindliche – Angebote von potenziellen Investoren.

Die Beate Uhse AG hatte am 15. Dezember 2017 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Am selben Tag wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zuvor waren Verhandlungen mit einer Investorengruppe gescheitert, um eine Anleihe umzustrukturieren.

P.S.: Verpassen Sie keine Beiträge mehr! Jeden Freitag liefert Ihnen unser Newsletter alle Nachrichten, Analysen und Insider-Infos der Woche kostenlos in Ihr Postfach. 4.319 Kollegen aus dem Versand- und Multichannel-Handel nutzen diesen Service schon, um up-to-date zu bleiben. Hier geht es zum Abo.