Bund schränkt Rabatte auf Medikamente ein

von Susanne Broll

03.11.2020 Onlineapotheken dürfen künftig keine Preisnachlässe auf rezeptpflichtige Medikamente mehr gewähren. Der Bundestag hat vergangene Woche einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.

 (Bild: sideshowmom@morgueFile.com)
Bild: sideshowmom@morgueFile.com
Stationäre Apotheken in Deutschland kämpfen mit einer steigenden Konkurrenz durch Onlineapotheken. Haben diese ihren Sitz im Ausland, unterliegen sie nicht dem deutschen Arzneimittelpreisrecht und können Medikamente mit Preisnachlässen auf dem deutschen Markt anbieten. Um den stationären Apothekenhandel zu stärken, hat der Bundestag nun einen Gesetzentwurf "zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken"   angenommen. Online-Apotheken mit Sitz im Ausland dürfen künftig keine Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente für gesetzlich Versicherte mehr gewähren. Damit sollen die regionalen Apotheken unterstützt werden, die rund 80 Prozent ihres Umsatzes mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung erwirtschaften.

Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom   im August hatte ergeben, dass die Nachfrage bei Online-Apotheken aufgrund der Corona-Pandemie steigt. 58 Prozent der Kunden bestellen bereits Medikamente online. Rund jeder Sechste (17 Prozent) löst auch Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneien in der Versandapotheke ein. Beflügelt wird diese Entwicklung durch die Einführung des elektronischen Rezepts. Ab Mitte 2021 kann das E-Rezept verwendet werden, ab 2022 ist dessen Nutzung bundesweit für gesetzlich Versicherte und apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend.
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