EU-Umsatzsteuerreform belastet E-Retailer

von Susanne Broll

28.09.2022 Die im Juli 2022 in Kraft getretene Umsatzsteuerreform führt zu einer erheblichen Mehrbelastung von Online- und Versandhandelsunternehmen, zeigt eine neue Studie.

 (Bild: Pixabay/ stevepb)
Bild: Pixabay/ stevepb
One-Stop-Shop (OSS), Import-One-Stop-Shop (IOSS), Fernverkauf und eine einheitliche Lieferschwelle - mit der zweiten Stufe des sogenannten Mehrwertsteuer-Digitalpakets der Europäischen Union ist im Juli 2021 die größte Umsatzsteuerreform seit 1993 in Kraft getreten. Diese hat unter anderem das Ziel, Vorschriften und Prozesse für E-Retailer zu vereinfachen und für Entlastung im unternehmerischen Alltag zu sorgen. Im Zuge des One-Stop-Shop-Verfahrens wurde zeitgleich auch das Verfahren Import-One-Stop-Shop (kurz: IOSS) eingerichtet, das sich explizit an E-Retailer richtet, die Waren von außerhalb der EU einführen.

Die Ergebnisse einer gemeinsamen Studie von Fynax   und dem Händlerbund   zeigen nun allerdings, dass ein hoher Anteil von E-Retailern bisher nicht mit allen Formalien und Möglichkeiten vertraut ist, die die Reform mit sich bringt. Deutlich mehr als die Hälfte der Befragten weiß demnach nichts mit dem IOSS anzufangen. Auch bei der technischen Umstellung hatte die deutliche Mehrheit offenbar Probleme: Für 62 Prozent der Onlinehandelsunternehmen gestaltete sich diese (sehr oder eher) problematisch. Die Studie zeigt, dass für viele E-Retailer der Aufwand nicht gesunken, sondern gestiegen ist. Zusätzlich ist der bürokratische und administrative Aufwand im Rahmen der steuerrechtlichen Meldepflichten für die meisten HändlerInnen größer geworden.

Der OSS hingegen ist im Arbeitsalltag der meisten Online- und Versandhandelsunternehmen angekommen. Zwei Drittel der Befragten nutzen die Plattform. Sie dient als zentrale Anlaufstelle, über die Steuerpflichtige ihre Umsatzsteuererklärungen für ausländische Märkte innerhalb der EU abgeben können.

Immerhin jeder fünfte Befragte gab an, das hauseigene Fulfillment-Angebot von Amazon   (FBA) zu nutzen. Mit den entsprechenden Lagerländern kennt sich nur die Hälfte aus und ebenso viele Befragte meinen, über die steuerrechtlichen Auswirkungen einer internationalen Warenumlagerung Bescheid zu wissen.

Für die Studie wurden zwischen dem 9. Mai und dem 31. Juni 2022 rund 500 E-Retailer befragt.
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