Wirtschafts-Identifikationsnummer

Onlineshops bekommen eine neue Nummer

04.09.2024 - Ab November 2024 vergibt das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (ja, so etwas gibt es) stufenweise die neue 'Wirtschafts-Identifikationsnummer'. Worauf Onlineshop-Betreibende jetzt achten müssen, um sich keine Abmahnung einzufangen.
von Joachim Graf
 (Bild: SXC.hu/Rodolfo Clix)
Bild: SXC.hu/Rodolfo Clix
Zur eindeutigen Identifizierung werde jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer   (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 zugeteilt. Diese bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch zum Beispiel bei Adress- oder Namensänderungen. Die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. natürlich bestehen.

Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben DE und neun Ziffern. Für die eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverf

Mitglied werden und kostenfrei lesen.

Sie können diesen Artikel als Basis-Mitglied kostenfrei lesen.

Kostenlos Registrieren Anmelden/Login
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema: