EU einigt sich nun doch auf schärferes Lieferkettengesetz
18.03.2024 Weil die FDP monatelang blockiert hat, stand das EU-Lieferkettengesetz schon vor dem Aus. Jetzt hat sich Deutschland blamiert und die Mehrheit der EU-Staaten für ein gemeinsames europäisches Lieferkettengesetz gestimmt. Das EU-Lieferkettengesetz geht über das deutschen Lieferkettensorgfaltsgesetz hinaus und betrifft deutlich mehr Unternehmen.
Der angenommene Gesetzentwurf sieht dabei abgeschwächte Regeln vor als der ursprüngliche Entwurf. Zunächst sollte das EU-Lieferkettengesetz bereits für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr gelten. Der neue Entwurf gilt nun für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro. Auch die Option einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt.
Mit dem europäischen Lieferkettengesetz sollen künftig große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie bei ihrer Warenproduktion außerhalb der EU gegen Menschenrechte und Umweltverschmutzung verstoßen. Betroffene Unternehmen müssen einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.
Unternehmen sind nach den geplanten Regeln für ihre gesamte Geschäftskette verantwortlich, also auch für Geschäftspartner des Unternehmens und teilweise auch für nachgelagerte Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling. Vorgesehen ist zudem, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Menschenrechtsverstößen (beispielsweise Zwangs- oder Kinderarbeit) kommt. Die Einigung muss vom Parlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden, was in der Regel reine Formsache ist.(Siehe Analyse: Das EU-Sorgfaltspflichtengesetz kommt - Was das für Ihre Lieferkette bedeutet )
Worin das anstehende EU-Gesetz sich vom deutschen Lieferkettensorgfaltsgesetz unterscheidet
Das EU-Lieferkettengesetz geht über das deutsche Gesetz hinaus:- Betroffen sind alle Unternehmen mit mehr als 1.000 MitarbeiterInnen und einem weltweiten Jahresumsatz von 450 Millionen Euro.
- Davon betroffen sind auch Unternehmen, die ihren Hauptsitz nicht in der EU haben, wenn sie in der EU einen Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro machen.
- Die gesamte Lieferkette muss überprüft werden. Also auch die Lieferanten der Lieferanten der Lieferanten.
- Bei Verstößen dürfen Geschädigte auf Schadenersatz klagen. Das deutsche Gesetz sieht nur Sanktionen, aber keine zivilrechtliche Haftung vor.
- Ein Klimaplan muss aufgesetzt werden, in dem die Firmen detailliert aufführen, wie sie die Emission von Treibhausgasen verringern.
In Deutschland gibt es seit Jahresbeginn 2023 ein Lieferkettengesetz. Bisher betrifft das hiesige Lieferkettensorgfaltsgesetz unter dem Strich aber gerade einmal rund 900 Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 sinkt die Grenze auf 1.000 MitarbeiterInnen.
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