Justiz

EU verschiebt Lieferkettengesetz

von Christian Gehl

03.04.2025 Das Europäische Parlament hat die Fristen für das europäische Lieferkettengesetz um ein Jahr verschoben: auf 2028 für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten und auf den 26. Juli 2027 für die Länderparlamente zur Umsetzung in nationales Recht.

Das Europäische Parlament hat eine Fristverlängerung für das Lieferkettengesetz beschlossen. (Bild: Unsplash / pixabay.com)
Bild: Unsplash / Pixabay
Das Europäische Parlament hat eine Fristverlängerung für das Lieferkettengesetz beschlossen.
Zur Begründung der Fristverlängerung verlautbart das Europäische Parlament   , diese seien "Teil der Bemühungen, Bürokratie und Hürden für Unternehmen abzubauen"   . Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)   hat mit dieser Entscheidung nichts zu tun. Es gilt ganz unabhängig davon. Allerdings ist der neue Bundestag dazu verpflichtet, das EU-Lieferkettengesetz bis zum 26. Juli 2027 in deutsches Recht zu formen.

Wie genau das dann aussehen und welche Unterschiede es zum jetzigen LkSG geben wird, steht noch nicht fest. Zu rechnen ist aber damit, dass es auf eine Vereinfachung hinauslaufen wird, eben wegen dem versprochenen Bürokratieabbau durch EU und die deutschen Koalitionswilligen gleichermaßen.

Im Einzelnen sieht die Verschiebung - die bis zur "formellen Zustimmung" des EU-Rates noch nicht final beschlossen ist - so aus:

  • Bis zum 26. Juli 2027 haben die Mitgliedsstaaten nun Zeit, um die EU-Vorschriften zu nationalen Gesetzen werden zu lassen.
  • Ab 2028 müssen EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten sowie alle Nicht-EU-Unternehmen, die mehr als 900 Millionen Euro jährlich umsetzen, das europäische Lieferkettengesetz einhalten.
  • Diese neue Frist gilt auch für Unternehmen mit mehr als 250 MitarbeiterInnen.
  • Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen haben dafür bis 2029 Zeit.
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