OLG München bestätigt: Dash-Button bleibt rechtswidrig

von Dominik Grollmann

05.02.2019 Die Berufung des Onlinehändler Amazons   ist gescheitert. Auch das Münchner Oberlandesgericht, vor dem Amazon Berufung eingelegt hatte, hat den Checkoutprozess als rechtswidrig eingestuft.

 (Bild: Amazon)
Bild: Amazon
Ein Verbraucher muss zum Zeitpunkt der Bestellung eindeutig darüber informiert sein, welchen Artikel in welcher Menge und zu welchem Preis er gerade kauft, urteilte das Gericht. Gerade letzteres war nicht sichergestellt. Preise und Mengen variierten, Amazon behielt sich das Recht vor "geeignete Ersatzartikel" zu liefern. Der Konzern allerdings will sein Produkt auf dem Markt halten. Da das Gericht eine Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat, bleiben nur zwei Möglichkeiten: das Ändern der Vertragsbedingungen oder eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim BGH.
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