Welche Formulierungen beim Bestell-Button noch erlaubt sind
15.02.2019 Für den Bestell-Button gelten besondere rechtliche Bedingungen. Denn die deutschen Gerichte urteilen inzwischen sehr hart, wenn es um die richtige Formulierung geht.
"Wer auf der sicheren Seite sein möchte, wählt deshalb einfach die Beschriftung 'zahlungspflichtig bestellen'", rät Rechtsanwältin Nicole Mutschke . Denn sollte der Bestell-Button eines Onlineshops unzureichend sein, droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Außerdem, so Mutschke , "kommt der Vertrag mit dem Verbraucher nicht wirksam zustande."
Deutsche Gerichte haben schon mehrfach zu Ungunsten von Shopbetreibern entschieden, die andere Formulierungen gewählt hatten. Das Amtsgericht Köln sorgte 2014 mit einer Entscheidung für Aufsehen, wonach die Formulierung "Bestellen und kaufen" nicht eindeutig genug sei, weil die Hervorhebung des Bindungswillens durch Begriffe wie "kosten- oder zahlungspflichtig", "bindend" oder "zu diesem Preis" fehle (Urteil vom 28.04.2014, 142 C 354/13).
Auch die Beschriftung "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" ist nicht eindeutig genug, so die Einschätzung des Oberlandesgerichts Köln (Entscheidung vom 03.02.2016, Az, I-6 U 39/15). Und der Dash-Button von Amazon, mit dem Verbraucher auf Knopfdruck bestimmte Artikel nachbestellen können, verstößt nach Ansicht des Landgerichts München ebenfalls gegen das BGB (iBusiness berichtete).
Andere Formulierungen, so Mutschke, müssten vorsichtig gewählt werden: "Wer kreativ sein will, muss ein gewisses Risiko in Kauf nehmen. Denn es ist oft schwer zu beurteilen, was eine 'entsprechende eindeutige Formulierung' ist." Womit wir wieder bei dem anwaltlichen "Kommt darauf an" angekommen sind, die gefühlt jeder mit juristischem Staatsexamen auf so gut wie jede Frage antwortet.
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