Freigabe erteilt: Thalia und Mayersche Buchhandlung dürfen fusionieren

von Stephan Randler

13.05.2019

 (Bild: marcus glgoer)
Bild: marcus glgoer
Bild: marcus glgoer unter Creative Commons Lizenz
Das Bundeskartellamt   hat die Fusion zwischen den beiden Buchhandelsketten Thalia   und Mayersche   abgesegnet. Demnach wurde der Tha­lia Bü­cher GmbH einem Kon­trol­l­er­werb der Mayer­schen Buch­hand­lung und der Tochter-Gesellschaft Best Of Books die Freigabe erteilt (Aktenzeichen: B6-33/19).
Andreas Mundt
Andreas Mundt (Bild: Bundeskartellamt)
Laut der Kontrollbehörde komme es zwar in einzelnen regionalen Märkten in Nordrhein-Westfalen durch die Fusion nun "zu relativ hohen gemeinsamen Marktanteilen" der Beteiligten beim stationären Verkauf von Büchern. Gegen den Zusammenschluss gebe es dennoch keine wettbewerblichen Bedenken. "Den Verbrauchern stehen mit dem wachsenden Online-Handel sowie mit der Vielzahl von Buchhändlern des traditionellen Sortimentsbuchhandels gute Einkaufsalternativen zur Verfügung", argumentiert Andreas Mundt (siehe Foto links), Präsident des Bundeskartellamtes. Wegen der Buchpreisbindung werden ihm zufolge die meisten Bücher ohnehin überall zum gleichen Preis verkauft, so dass Thalia und die Mayersche Buchhandlung aus ihrem Zusammenschluss   auch keinen Vorteil im Preiswettbewerb bekommen. Und auf den Beschaffungsmärkten wiederum würden den Verlagen und Großhändlern weiter "hinreichende Absatzalternativen" zur Verfügung stehen. Die Mayersche Buchhandlung besteht seit über 200 Jahren und ist derzeit an 55 Standorten im Westen Deutschlands vertreten. Die Tochter BOB wiederum betreibt bundesweit Buchshops in Warenhäusern, Verbrauchermärkten, Supermärkten und Drogerien - dem so genannten "Buch-Nebenmarkt". Thalia betreibt aktuell rund 270 Buchhandlungen in Deutschland und Österreich. Dazu kommen außerdem über 30 Geschäfte in der Schweiz über eine 50-Prozent-Beteiligung an der Orell Füssli Thalia AG.
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