Achtung: Die Button-Lösung gilt

von Redaktion Versandhausberater

03.08.2012 Seit dieser Woche greift der veränderte §312g im BGB, der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen soll.

Seit dieser Woche greift der veränderte §312g im BGB, der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen soll. Bestell-Buttons in Online-Shops müssen nun eindeutige Bezeichnungen haben wie etwa "kostenpflichtig bestellen", bislang gängige Titel wie "bestellen" sind nicht mehr zulässig. Ersten Untersuchungen zufolge gibt es übrigens weniger Kaufabbrüche in Shops, wenn Händler ihre Buttons mit "kaufen" betiteln statt mit "zahlungspflichtig bestellen" (siehe 20/2012).
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