Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Womit man rechnen muss

26.10.2023 - Plausibilitätsauffälligkeiten in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind oft Anlass für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen. Doch auch andere Fälle sollten E-Retailer auf dem Schirm haben.
von Joachim Graf
 (Bild: Pixabay/ stevepb)
Bild: Pixabay/ stevepb
Durch die Umsatzsteuer-Sonderprüfung soll laut der Finanzverwaltung   erreicht werden, dass steuerpflichtige Leistungen sachlich und zeitlich zutreffend besteuert, Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen nicht zu Unrecht in Anspruch genommen und keine Vorsteuerbeträge unberechtigt abgezogen oder vergütet werden. Jede Umsatzsteuer-Sonderprüfung findet unabhängig vom allgemeinen Turnus einer Betriebsprüfung statt. Die Sonderprüfung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. So sind häufig Plausibilitätsauffälligkeiten in den abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Anlass für eine Umsatzsteuer-So

Premium-Inhalt

Wenn Sie sich jetzt kostenfrei registrieren, können Sie diesen Premium-Artikel gratis lesen.

Kostenlos Registrieren Anmelden/Login