Neue Grundsteuer-Verpflichtungen für den Versandhandel

27.07.2023 - Durch die jüngsten Änderungen des Grundsteuer- und des Bewertungsgesetzes ergeben sich für E-Retailer neue Anzeige- und Mitwirkungspflichten, wenn sie über Grundbesitz verfügen.
von Joachim Graf
 (Bild: Stevepb/Pixabay)
Bild: Stevepb/Pixabay
Jeder, der über Grundbesitz verfügt - vom Firmengebäude über Logistikliegenschaften bis hin zum Eigenheim - hat bekanntlich bis Anfang 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Steuerberater Roland Franz von der Essener Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner   erklärt gegenüber dem Versandhausberater, was nun auf E-Retailer zukommt.

So wird es künftig im Bundesmodell alle sieben Jahre zu einer Neubewertung der einzelnen wirtschaftlichen Einheiten kommen, sodass der nächste Hauptfeststellungszeitpunkt der 1. Januar 2029 sein wird. Auch entstünden in der Zwischenzeit diverse Anzeigepflichten, sol

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