Corona-Fristende 30. September: Worauf zu achten ist

07.08.2024 - Versandhändler, die Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen selbst aktiv werden und bis 30. September 2024 eine Schlussabrechnung einreichen. Sonst wird es teuer.
von Joachim Graf
 (Bild: Marijana, Pixabay)
Bild: Marijana, Pixabay

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