'Ever Given': Schiffstransporte können für Händler ins Geld gehen
13.04.2021 Versandhändler, die ihre Waren per Schiff transportieren lassen, brauchen eine gute Versicherung, wie das Schiffsunglück im Suezkanal zeigt: Der Reeder hat jetzt 'Havarie Grosse' angemeldet.
Dazu kommen nun weitere Kosten, denn die Evergreen Reederei hat eine sogenannte 'Havarie Grosse' angemeldet. Nach internationalem Seerecht heißt dieser Vorgang auch 'General Average' und ist bei uns im Handelsgesetzbuch geregelt (Paragraf 588 bis 595 HGB). Er bezeichnet die vermögensrechtliche Abwicklung von Kosten, die durch den Schiffsführer veranlasst werden, um Schiff und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten. Die Reederei hat danach gegenüber allen am Seetransport beteiligten Parteien Anspruch auf die Zahlung eines Aufwendungsersatzes, denn alle haften gemeinschaftlich für Schäden - unabhängig davon, ob ihre eigene Ware davon betroffen ist. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ermittelt ein Sachverständiger (Dispacheur), der die Kosten der Havarie zusammenrechnet und daraus eine Beitragsquote ableitet, die jeder Betroffene zahlen muss - verrechnet mit dem jeweiligen Wert seiner transportierten Waren (Beispiel: Ein E-Retailer hat Waren im Wert von 50.000 Euro auf dem Schiff und muss eine Beitragsquote von 2,3 Prozent zahlen, dann stellt ihm die Reederei 1.150 Euro als Aufwendungsersatz in Rechnung). Die Reederei deckt diese Kosten zunächst durch das Pfandrecht oder die Aufforderung zur Hinterlegung einer Sicherheit.
Um in solchen Fällen geschützt zu sein, empfiehlt es sich für E-Retailer, für ihre Waren Transportversicherungen abzuschließen, die bei Unfällen oder Schäden der Ware greifen. Wichtig: Für die Absicherung gegen eine Havarie Grosse muss diese explizit im Vertrag genannt sein.
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