Lieferkettengesetz: ERP übernimmt Schlüsselrolle
22.09.2022 Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Das Problem hier: Die Nicht-Digitalisierung.
Wissen um die Supply-Chain digitalisieren
Bei Lieferketten trifft häufig ein Phänomen der Nicht-Digitalisierung zu. Das Wissen um Lieferbeziehungen und Logistik liegt bei bestimmten Mitarbeitern, steht aber nicht der Allgemeinheit im Unternehmen zur Verfügung. Das gilt oft auch für die Zertifizierungen, die bei zuliefernden Betrieben eingeholt wurden. Mit Blick auf die beschleunigte Transformation von Lieferketten zeigt sich allerdings, dass neue Richtlinien und eine digitale Datenhaltung geschaffen werden müssen, die jederzeit zur Verfügung steht.
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Anpassungen in der Lieferstruktur oder anderen Unternehmensbestandteilen bergen hingegen das Risiko, Insellösungen oder Provisorien zu schaffen. "Es ist entscheidend, auch in diesem Bereich mit dem ERP-System im Unternehmen zu arbeiten. Neue und bestehende Lieferverbindungen müssen von der Quelle bis zum Ziel nachverfolgt und die entsprechenden Zertifikate hinterlegt werden. Eine regelmäßige Kontrolle der Zulieferer sollte ebenso stattfinden - und bei häufigem Wechsel der zuliefernden Betriebe muss die Abfrage der Lieferkette Teil des Workflows sein. Dabei kommt den Stammdaten der Betriebe eine entscheidende Bedeutung zu, um den Aufwand klein zu halten", rät Christian Biebl , Geschäftsführer von ERP-Anbieter Planat .Das Marktzahlen-Archiv ist ein Premium-Service. Werden Sie Premium-Mitglied, um dieses Chart und viele tausend weitere abzurufen.
Jetzt Mitglied werdenDas Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Zunächst müssen sich daran Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern halten, ab 2024 auch kleinere Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Umwelt in globalen Lieferketten zu gewährleisten sowie Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene zu schaffen.
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