Was für Onlinehändler bei elektronische Entgeltunterlagen gilt

- Anträge von Minijobbern zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht,
- Erklärungen von kurzfristig Beschäftigten über weitere kurzfristige Beschäftigungen,
- Bescheide der Krankenkassen über die Feststellung der Versicherungspflicht,
- Entscheidungen der Finanzbehörden, dass Studiengebühren kein Arbeitsentgelt sind,
- Nachweis der Elterneigenschaft.
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