Beate Uhse AG: Gericht genehmigt vorläufige Eigenverwaltung

Das Amtsgericht Flensburg hat dem Insolvenz-Antrag der Beate Uhse AG stattgegeben und durch einen Beschluss am 15. Dezember 2017 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet (Aktenzeichen: 56 IN 230/17). Dabei wurde Rechtsanwalt Sven-Holger Undritz von der Anwaltssozietät White & Case zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er wird nun Gespräche in den kommenden Wochen führen und dabei auch verschiedene Möglichkeiten ausloten, um das Traditionsunternehmen erhalten zu können.

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Michael Specht (Bild: Beate Uhse AG)

Die Beate Uhse AG hat vergangene Woche ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Hintergrund ist, dass zuvor die Verhandlungen mit einer Investorengruppe gescheitert sind. Hier hatte man zuletzt noch versucht, eine Anleihe umzustrukturieren und dafür Verhandlungen mit einer Investorengruppe über eine Finanzierungsaufnahme geführt.

In diesen fortgeschrittenen Verhandlungen habe man „jedoch keine Einigung“ erzielen können, weshalb die geplante Restrukturierung der Anleihe geplatzt ist und dadurch die Zahlungsunfähigkeit der Beate Uhse AG drohte. Die Insolvenzanmeldung betrifft jetzt aber ausschließlich die Holding.

Das bedeutet: Für die Tochtergesellschaften der Beate Uhse AG wurde keine Insolvenz beantragt – also auch nicht für die „Versa Distanzhandel GmbH“, die den deutschen Online-Shop der Händler-Marke „Beate Uhse“ betreibt. Damit arbeiten die operativen Gesellschaften in Deutschland und Holland wie gehabt weiter, womit nach eigenen Angaben des Konzerns „die Handlungsfähigkeit gesichert“ wird.

Vorstandsboss Michael Specht geht davon aus, den gesamten Konzern sanieren zu können. Dass die Gruppe in Schieflage geraten ist, sei selbst verschuldet. So habe die Beate Uhse AG unter „strategischen Fehlentscheidungen“ gelitten. Demnach wurde unter anderem der Online-Handel zu zögerlich und unsystematisch betrieben und dazu wichtige Entwicklungen im stationären Handel verpasst. Es gebe aber „detaillierte Aktionspläne“, die man nun im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung umsetzen will.

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