Crossborder-Händler: Ab 2019 nur noch 'Warenpost International'

von Joachim Graf

31.12.2018 Ab dem 1.1.2019 verbietet die Deutsche Post internationale Warensendungen in Briefen.

 (Bild: Deutsche Post)
Bild: Deutsche Post
Statt dessen muss der Service Warenpost International   genutzt werden. Mit Warenpost International können Händler Waren bis 2 kg versenden, die für den internationalen Briefversand zugelassen sind. Die Sendungen dürfen nur schriftliche adressierte Mitteilungen enthalten, die in einem direkten Zusammenhang mit der Ware stehen (z.B. Rechnungen). Die Sendungen können zu Prüfzwecken geöffnet werden.

Für die Nutzung von Warenpost International XS, S, M oder L ist eine Mindestmenge von fünf Sendungen pro Quartal erforderlich. Dies ist vor dem Kauf der Sendungen im Shop der Deutschen Post   zu bestätigen. Für die Einlieferung von Warenpost International zum Kilotarif mit einer Mindestmenge von 500 Sendungen pro Quartal ist ein gesonderter Vertrag mit der Deutschen Post erforderlich.
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