Peter Hahn soll im Schutzschirmverfahren neu aufgestellt werden

Die Geschäftsführung der Peter Hahn GmbH aus Winterbach hat bei dem Amtsgericht Stuttgart einen Antrag gestellt, um den Mode-Händler über ein Schutzschirmverfahren zu sanieren. Das teilt der Händler mit, der ja mit der Schwester-Firma Madeleine Mode unter dem Dach der TriStyle-Gruppe agiert. Geplant ist nach eigenen Angaben demnach, die Restrukturierung und die Sanierung im ersten Quartal 2024 abzuschließen.

Daniela Angerer
Daniela Angerer (Bild: Madeleine Mode)

Laut dem Textil-Anbieter gibt es verschiedene Gründe, die eine Neuausrichtung und Refinanzierung des Unternehmens erfordern. Konkret nennt der Händler die „allgemeine Marktlage“ im Versandhandel als auch „Umstellungserfordernisse im Rahmen des ERP-Systems“ als Auslöser. Bei Peter Hahn spüre man zudem die „Auswirkungen der Insolvenz“ der Schwester-Firma Madeleine, die sich ja seit Mitte August 2023 in einem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren befindet.

Deshalb habe man bereits „intensive Gespräche“ geführt und mit Investoren verhandelt, um Peter Hahn langfristig neu aufzustellen und zu refinanzieren.

Diese Verhandlungen seien inzwischen weit fortgeschritten und sollen nun in einem Schutzschirmverfahren abgeschlossen werden. Denn nach eigenen Angaben setzt die finale Umsetzung der Restrukturierung nun solche Maßnahmen voraus, die am schnellsten und effizientesten in einem Schutzschirmverfahren realisiert werden können. „Gemeinsam mit einem starken Partner wollen wir Peter Hahn langfristig neu ausrichten und zukunftssicher finanzieren“, argumentiert Daniela Angerer (siehe Foto oben), die erst seit diesem Sommer das Geschäft bei Madeleine verantwortet und nun auch Geschäftsführerin der Peter Hahn GmbH ist.

Geschäft ohne Einschränkungen

Peter Hahn wurde 1964 im schwäbischen Winterbach (bei Stuttgart) gegründet. Das Sortiment bietet Mode für Damen und Herren sowie Wohn-Accessoires. Verkauft werden diese Produkte über gedruckte Kataloge, Online-Shops und stationäre Ladengeschäfte. Vor Ort einkaufen können Kunden aber nur in Deutschland und in der Schweiz, über den Versandhandel bedient Peter Hahn dagegen insgesamt Verbraucher in zehn europäischen Ländern. Zielgruppe sind die so genannten „Best Ager“ – also Kunden im Alter ab 45 Jahren.

Nach eigenen Angaben läuft das Geschäft im Versand- und Einzelhandel ohne Einschränkungen weiter, auf die Auslandsbeteiligungen erstreckt sich das Schutzschirmverfahren nicht. Für die Restrukturierung wurde Sanierungsspezialist Detlef Specovius von der Kanzlei Schultze & Braun zum weiteren Geschäftsführer bei Peter Hahn berufen. Zur Durchführung des Schutzschirmverfahrens wurden zudem die Sanierer Andreas Kleinschmidt und Nicolai Fischer von der Kanzlei White & Case LLP zu Sanierungsbevollmächtigten bestellt.

Das Schutzschirmverfahren ist eine Sonderform eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und hat zum Ziel, ein Unternehmen zu sanieren. Das Unternehmen darf dafür nicht zahlungsunfähig sein und muss ausreichende Sanierungschancen haben, was ein unabhängiger Sachverständiger vorab bestätigen muss. Die Geschäftsführung bleibt voll handlungsfähig und kann uneingeschränkt agieren. Beaufsichtigt wird sie von einem vom Gericht bestellten vorläufigen Sachwalter – wie man es ja von der Eigenverwaltung kennt.

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