„Überaus schmerzhafte Einschnitte“: Haba präsentiert Sanierungskonzept

In ihrem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren hat die Haba Familygroup jetzt ein Sanierungskonzept vorgestellt, mit dem die Firmengruppe zukunfts- und wettbewerbsfähig aufgestellt werden soll. Das Konzept heißt „Zukunftspakt 2030“ und beinhaltet mehrere Restrukturierungsmaßnahmen. Ein zentraler Bestandteil ist, dass sich die Zahl der Beschäftigten bei dem Spielwaren-Spezialisten in Zukunft deutlich reduzieren soll.

Hauptsitz Haba
Hauptsitz der Haba-Gruppe (Bild: Haba)

Denn aktuell zählt die Haba-Gruppe hierzulande nach eigenen Angaben exakt 1.677 Beschäftigte. Das neue Sanierungskonzept sieht nun allerdings vor, das Unternehmen in Zukunft nur noch mit rund 1.000 Beschäftigten weiterzuführen.

„Um die Haba Familygroup zukunftsfähig aufzustellen, sind grundlegende und für alle Beteiligten überaus schmerzhafte Einschnitte nötig“, sagt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger, der vor kurzem als Generalbevollmächtigter in das Unternehmen eingetreten ist. Um die Haba-Gruppe zu sanieren, seien aber „tragfähige Kostenstrukturen“ und eine „nachhaltige Aufstellung“ notwendig.

Entscheidend ist ihm zufolge zudem, dass die Marken der Gruppe klar positioniert sind. Mit der Marke Haba will man sich daher auf „hochwertige Spielwaren und Spiele zur Entwicklungsförderung“ fokussieren, unter der B2B-Sparte Haba Pro weiter Möbel für Kindertagesstätten und Ganztagseinrichtungen anbieten. Keine Zukunft hat dagegen die Zweitmarke Jako-o, über die Mode und Kindersachen erhältlich sind. Dieses Aus wurde bereits im vergangenen August beschlossen und ist nach Angaben der Haba-Gruppe jetzt auch ein „elementarer Bestandteil“ des Sanierungskonzepts. Das Aus von Jako-o und andere Maßnahmen zur Restrukturierung bedingen eine „grundlegend veränderte“ Personalstruktur, wie die Haba-Gruppe erklärt.

Zustimmung nötig bis November

Das Sanierungskonzept „Zukunftspakt 2030“ wurde diese Woche dem Betriebsrat und den Beschäftigten vorgestellt. In der kommenden Woche beginnen Gespräche zwischen dem Gesamtbetriebsrat und der Geschäftsführung. Um das Sanierungskonzept umsetzen zu können, muss bis Ende November 2023 der Gesamtbetriebsrat zustimmen. Hintergrund ist, dass die vorläufige Eigenverwaltung gesetzlich auf drei Monate befristet ist und Ende November 2023 endet. Zur Erinnerung: Im September 2023 hatte die Haba Sales GmbH & Co. KG einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.

Das – für die Haba-Gruppe zuständige – Amtsgericht Coburg hatte den Antrag bewilligt und das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet (AZ: IN 209/23). Bei einer Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und kann ein Unternehmen selbst sanieren. Das unterscheidet so ein Verfahren von regulären Insolvenzverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Bei der Eigenverwaltung wird ein Sachwalter bestellt, der Verfahren begleitet und überwacht. Angeordnet werden solche Verfahren in der Regel von Gericht, wenn gute Chancen für eine Sanierung bestehen. Zum vorläufigen Sachwalter hatte das Amtsgericht Coburg den Wirtschaftsjuristen Tobias Sorg (Kanzlei DMP) bestellt, zusätzlich war der Sanierungsexperte Martin Mucha (Grub Brugger) als Generalbevollmächtigter in die Gruppe eingetreten.

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