"Überaus schmerzhafte Einschnitte": Haba präsentiert Sanierungskonzept
06.10.2023

Zustimmung nötig bis November
Das Sanierungskonzept "Zukunftspakt 2030" wurde diese Woche dem Betriebsrat und den Beschäftigten vorgestellt. In der kommenden Woche beginnen Gespräche zwischen dem Gesamtbetriebsrat und der Geschäftsführung. Um das Sanierungskonzept umsetzen zu können, muss bis Ende November 2023 der Gesamtbetriebsrat zustimmen. Hintergrund ist, dass die vorläufige Eigenverwaltung gesetzlich auf drei Monate befristet ist und Ende November 2023 endet. Zur Erinnerung: Im September 2023 hatte die Haba Sales GmbH & Co. KG einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das - für die Haba-Gruppe zuständige - Amtsgericht Coburg hatte den Antrag bewilligt und das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet (AZ: IN 209/23). Bei einer Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und kann ein Unternehmen selbst sanieren. Das unterscheidet so ein Verfahren von regulären Insolvenzverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Bei der Eigenverwaltung wird ein Sachwalter bestellt, der Verfahren begleitet und überwacht. Angeordnet werden solche Verfahren in der Regel von Gericht, wenn gute Chancen für eine Sanierung bestehen. Zum vorläufigen Sachwalter hatte das Amtsgericht Coburg den Wirtschaftsjuristen Tobias Sorg (Kanzlei DMP) bestellt, zusätzlich war der Sanierungsexperte Martin Mucha (Grub Brugger) als Generalbevollmächtigter in die Gruppe eingetreten.Abonnieren Sie unseren kostenlosen wöchentlichen Newsletter!