Kundenbewertungen bei Amazon.de: BGH-Urteil lässt Online-Händler aufatmen
21.02.2020
BGH wertet Rezensionen auf Marktplätzen nicht als Werbung
Der BGH hat jetzt aber dennoch entschieden, dass Händler bei Produkten auf Amazon.de grundsätzlich nicht wettbewerbsrechtlich für Bewertungen durch Kunden haften. Zwar würden in dem konkreten Fall jetzt die Kundenbewertungen "irreführende Äußerungen" enthalten. Der Online-Händler habe mit den Rezensionen aber weder geworben noch diese veranlasst oder sich die Inhalte zu eigen gemacht, indem die inhaltliche Verantwortung dafür übernommen wurde. Vielmehr wurden die Kundenbewertungen als Rezensionen gekennzeichnet und bei Amazon getrennt vom Angebot gelistet, wie es im Urteil heißt. Händler müssten auch keine Irreführung durch Bewertungen verhindern, da Kritiken auf Marktplätzen "gesellschaftlich erwünscht" seien und laut Artikel 5 im Grundgesetz ja verfassungsrechtlichen Schutz genießen (freie Meinungsäußerung). Hier müsse man auch nicht mit dem Rechtsgut der öffentlichen Gesundheit abwägen, da es bei den Tapes keine Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung gebe. Vor diesem Hintergrund sorgt die BGH-Entscheidung für Aufatmen in der E-Commerce-Branche. "Der BGH hat mit seinem heutigen Urteil die Rechtssicherheit für Händler und Plattformbetreiber gestärkt", freut sich Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer vom IT-Verband BITKOM . "Kundenbewertungen sind keine Werbung – sie sind Abbild unabhängiger Meinungen, die Kunden zu einem Produkt haben."Andere Ausgangslage bei Bewertungen im eigenen Shop?
Ob man allerdings immer so argumentieren kann? Das BGH-Urteil bezieht sich jedenfalls ganz klar auf Kundenbewertungen bei Online-Marktplätzen wie Amazon.de. Denn im Urteil heißt es unter anderem auch, dass bei Amazon.de ja auf einer Produktseite die Angebote verschiedener Händler gelistet sind. Eine Produktbewertung betreffe daher immer die Angebote alle Händler, die das Produkt anbieten. In dem konkreten Fall werden Kundenbewertungen laut dem BGH von Nutzern daher auch nicht einem einzelnen Verkäufer zugerechnet. Wie sieht es dann bei der Haftungsfrage bei Bewertungen aus, die irreführende Aussagen enthalten und in dem eigenen Online-Shop eines Händlers abrufbar sind?Basis
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