Payment

BGH: Händler dürfen Gebühr für Paypal und Sofort berechnen

von Susanne Broll

07.04.2021 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Händler ihren Kunden für die Nutzung der Zahlarten Paypal und Sofortüberweisung eine Zusatzgebühr in Rechnung stellen dürfen.

 (Bild: geralt / pixabay.com)
Bild: geralt / Pixabay
Dürfen E-Retailer für die Nutzung der Zahlarten Paypal   und Sofortüberweisung   Zusatzgebühren verlangen? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) Ende März final entschieden   .

Strittig war die Frage, ob eine entsprechende Zusatzgebühr im Widerspruch zu Paragraf 270a des Bürgerlichen Gesetzbuches steht. Dieser schreibt vor, dass für Zahlungen per Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte keine Gebühren erhoben werden dürfen.

Der BGH urteilte, dass die Sofortüberweisung zwar eine SEPA-Überweisung darstellt, aber trotzdem Gebühren dafür berechnet werden dürfen. Kostenpflichtig darf nicht die Überweisung an sich sein, sondern die Einschaltung des jeweiligen Dienstleisters, der neben dem Auslösen der Zahlung weitere Leistungen erbringt (z.B. die Bonität des Zahlers überprüft und den Zahlungsempfänger vom Ergebnis unterrichtet).

Auch die Zahlunsmöglichkeit Paypal kann eine Überweisung bzw. Lastschrift im Sinne des BGB auslösen, wenn das Paypal-Konto des Zahlers kein ausreichendes Guthaben aufweist und durch eine Überweisung, Lastschrift oder Kreditkartenabbuchung aufgeladen werden muss. Gebühren können auch in diesem Fall verlangt werden, ebenfalls nicht für die Nutzung des Zahlungsmittels an sich, sondern für die Einschaltung des Zahlungsdienstleisters Paypal, der die Zahlung dann durch Übertragung von E-Geld abwickelt. Händler sollten allerdings beachten, dass Paypal in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich untersagt, Aufschläge für die Nutzung zu berechnen. Daran ändert auch das Urteil nichts.

Dem Urteil vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale   und dem Fernreiseanbieter Flixbus   .
alle Optionen Mitglied werden auf neuhandeln
Ihr regelmäßiger Update.

Basis

Die kostenfreie Mitgliedschaft auf neuhandeln.de

Vier Ausgaben des Versandhausberater kostenfrei zum Kennenlernen
  • Kostenfrei
  • Wöchentlicher Newsletter
  • Zugriff auf Beiträge exklusiv nur für Mitglieder
  • Teilnahme an Webinaren und virtuellen Kongressen
  • Kostenloser Eintrag im Dienstleister-Verzeichnis
  • Vier Wochen lang zum Test die Print-Ausgabe des Versandhausberaters frei Haus
-25%
Für ECommerce-Profis.

Premium

Versandhausberater, der Premium-Dienst von neuhandeln.de:

Freitags den Versandhausberater frei Haus
  • Sofort Zugriff auf alle Premium-Inhalte online
  • Wöchentlich neue Exklusiv-Studien und Analysen
  • Zugriff auf das gesamte EMagazin-Archiv
  • Freitags die aktuelle Versandhausberater-Ausgabe als E-Magazin und gedruckt per Post
  • 194,61 Euro pro Quartal (zzgl. MwSt)
    97,31 Euro (zzgl. MwSt)*
-50%
Top-Deal!
Für Dienstleister des Handels.

PremiumPlus

Das Marketingpaket macht Ihr Unternehmen für über 15.000 E-Retailer sichtbar.

  • Alle Leistungen der Premium-Mitgliedschaft
  • Umfassender Eintrag als Dienstleister im Dienstleister-Verzeichnis
  • Bevorzugte Platzierung in Suchergebnissen
  • Alle Platzierungen hervorgehoben mit Firmenlogo
  • Unternehmens-Einblendung unterhalb thematisch relevanter Beiträge
  • Whitepaper veröffentlichen
  • Pressemitteilungen veröffentlichen
  • Gastbeiträge veröffentlichen
  • Referenzkunden pflegen
  • 995 Euro pro Jahr (zzgl. MwSt)
    497,50 Euro (zzgl. MwSt)*

*Der rabattierte Preis gilt für die erste Bezugsperiode. Danach setzt sich die Mitgliedschaft zum regulären Preis fort, wenn sie nicht vor Ablauf gekündigt wird. Premium: 3 Monate/194,61 Euro, PremiumPlus: Jahr/995,00 Euro, Enterprise: Jahr/1998 Euro, jeweils zzgl. Mwst.

alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: