P2B-Verordnung verpflichtet Marktplätze zu mehr Transparenz

von Frauke Schobelt

23.07.2020 Die neue Verordnung der EU stärkt die Rechte von Plattform-Kunden und erleichtert Beschwerden. Erste Mediatoren bieten ihre Dienste in Streitfällen mit Marktplätzen an.

 (Bild: Pixabay)
Bild: Pixabay
Seit Sonntag, 12. Juli 2020, ist europaweit die Platform-to-Business-Verordnung (P2B) in Kraft, mit der die EU die 'Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten'   gewährleisten will. Die Verordnung soll dafür sorgen, dass Online-Plattformen gegenüber ihren Unternehmenskunden, also gegenüber den Firmen, die beispielsweise Produkte auf großen Plattformen verkaufen, transparenter werden und mehr Informationen preisgeben.

So müssen die Plattformen ihren Geschäftskunden offenlegen, nach welchen Kriterien bestimmte Produkte in Rankings beworben werden. Die Transparenzvorschriften verpflichten sie zwar nicht, ihre vollständigen Algorithmen preiszugeben, aber die grundlegenden Kriterien der Sortierungen. Zudem muss ein Beschwerdemechanismus für die Unternehmen verpflichtend eingeführt werden.

BVDW: "Mehr Fairness im Markt"

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW)   begrüßt die neue Gesetzgebung: "Die Verordnung schafft mehr Fairness im Markt und ist ein wichtiger Schritt hin zu einem 'level playing field'", sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland). "Das ist gerade für kleinere und mittelgroße Geschäftskunden der Plattformen sehr wichtig, da sie sich oft in einer Abhängigkeit befinden und den Regeln der Plattformen ausgesetzt sind", ergänzt BVDW-Vizepräsident Achim Himmelreich (Capgemini).

Auch das für Dezember erwartete zusätzliche EU-Regulierungspaket - der Digital Services Act (DSA) - werde den Markt verändern, so der BVDW. Im Rahmen des DSA könnte eine neue Definition für "Marktmacht" entstehen, die bestimmte Plattformen zu mehr Gleichberechtigung und Herausgabe von Daten zwingt. Thomas Duhr fordert von der EU ein genaues Abwägen der Maßnahmen: "Die Vorhaben auf EU-Ebene müssen Hand in Hand greifen. Bei allen anstehenden Vorschlägen zur weiteren Regulierung der Plattformökonomie muss analysiert werden, was wirklich noch notwendig ist und was nicht - denn es darf zu keiner Überregulierung kommen. Die gesetzlichen Vorgaben müssen kohärent wirken. Es ist durchaus erkennbar, dass wir derzeit große Asymmetrien in den digitalen Märkten verzeichnen, daher bedarf es weiterer Maßnahmen sowie auch weiter möglichen Überarbeitungen der P2B-Verordnung. Wir müssen hier aber alle Marktteilnehmer im Blick haben und eine gewinnbringende, einheitliche Lösung für den europäischen Markt finden."

Streitbeilegung mit Marktplätzen: BVOH bietet Mediation an

Die P2B-Verordnung sieht auch eine Möglichkeit der Mediation zur schnellen Klärung eines Streits vor. Für diese Mediation sind mindestens zwei Mediatoren zu benennen. Der Bundesverband Onlinehandel (BVOH)   hat bereits eine Mediatorenstellen geschaffen und bietet der Branche seine Unterstützung an. Zielgruppe sind Online-Plattformen und Online-Marktplätze, Online-Vermittlungsdienste und vergleichbare Onlineangebote, Plattformhändler und Hersteller, Markeninhaber und Logistikdienstleister (Versender) sowie alle gewerblich am Onlinehandel Beteiligten im deutschsprachigen Raum.

Interessenten können auf den Webseiten des BVOH eine Mediation beantragen. Die Gebühr beträgt 750 Euro zzgl. Umsatzsteuer. "Es ist uns ein ganz besonderes Anliegen, die Plattformen und die Plattformhändler zusammenzubringen und bei der von ihnen selbst zu findenden Lösung zu begleiten, den Weg dorthin zu moderieren. Nicht alle Probleme können automatisiert gelöst werden. Manchmal bedarf es dazu eines offenen Wortes und eines zuhörenden Ohres", sagt Wolfgang Wentzel , Rechtsanwalt, Beauftragter für die Geschäftsführung und Mediator beim BVOH.
alle Optionen Mitglied werden auf neuhandeln
Ihr regelmäßiger Update.

Basis

Die kostenfreie Mitgliedschaft auf neuhandeln.de

Vier Ausgaben des Versandhausberater kostenfrei zum Kennenlernen
  • Kostenfrei
  • Wöchentlicher Newsletter
  • Zugriff auf Beiträge exklusiv nur für Mitglieder
  • Teilnahme an Webinaren und virtuellen Kongressen
  • Kostenloser Eintrag im Dienstleister-Verzeichnis
  • Vier Wochen lang zum Test die Print-Ausgabe des Versandhausberaters frei Haus
-25%
Für ECommerce-Profis.

Premium

Versandhausberater, der Premium-Dienst von neuhandeln.de:

Freitags den Versandhausberater frei Haus
  • Sofort Zugriff auf alle Premium-Inhalte online
  • Wöchentlich neue Exklusiv-Studien und Analysen
  • Zugriff auf das gesamte EMagazin-Archiv
  • Freitags die aktuelle Versandhausberater-Ausgabe als E-Magazin und gedruckt per Post
  • 194,61 Euro pro Quartal (zzgl. MwSt)
    97,31 Euro (zzgl. MwSt)*
-50%
Top-Deal!
Für Dienstleister des Handels.

PremiumPlus

Das Marketingpaket macht Ihr Unternehmen für über 15.000 E-Retailer sichtbar.

  • Alle Leistungen der Premium-Mitgliedschaft
  • Umfassender Eintrag als Dienstleister im Dienstleister-Verzeichnis
  • Bevorzugte Platzierung in Suchergebnissen
  • Alle Platzierungen hervorgehoben mit Firmenlogo
  • Unternehmens-Einblendung unterhalb thematisch relevanter Beiträge
  • Whitepaper veröffentlichen
  • Pressemitteilungen veröffentlichen
  • Gastbeiträge veröffentlichen
  • Referenzkunden pflegen
  • 995 Euro pro Jahr (zzgl. MwSt)
    497,50 Euro (zzgl. MwSt)*

*Der rabattierte Preis gilt für die erste Bezugsperiode. Danach setzt sich die Mitgliedschaft zum regulären Preis fort, wenn sie nicht vor Ablauf gekündigt wird. Premium: 3 Monate/194,61 Euro, PremiumPlus: Jahr/995,00 Euro, Enterprise: Jahr/1998 Euro, jeweils zzgl. Mwst.

alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
 (Michael Sahlender)
Bild: Michael Sahlender
Michael Sahlender (Mirakl)

Best Practices: Selbst Marktplatz werden - Von Douglas, Home24, Conrad Electronic lernen

Wie der Sprung zum eigenen Marktplatz gelingt und welche Schritte Sie für den Launch eines eigenen Marktplatzes berücksichtigen müssen, zeigt Ihnen dieses Webinar anhand von Best Practices erfahrener Unternehmen.

Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: