Elektroschrott

Klagewelle: Deutsche Umwelthilfe gewinnt erneut gegen Onlinehändler

von Joachim Graf

18.10.2024 Die Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klagen gegen Lidl, Ikea und Hornbach: Die Onlinesparten müssen kostenlose Rückgabe von Elektroschrott im Shop abfragen. Es sind nicht die ersten Siege vor Gericht zu diesem Thema.

 (Bild: dokumol/Pixabay)
Bild: dokumol/Pixabay
Nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH   ) wurden die Onlinesparten von Lidl   , Ikea Deutschland   und der Hornbach Baumarkt AG   ) vor den Landgerichten Heilbronn, Frankfurt am Main und Landau in der Pfalz dazu verpflichtet, Verbrauchende beim Onlinekauf bestimmter Elektrogeräte nach der Absicht zur kostenlosen Rückgabe eines ähnliches Altgerätes zu fragen. Bei vorausgegangenen Tests der DUH hatten die Unternehmen, die seit fast zwei Jahren bestehende gesetzliche Pflicht missachtet. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin hat Großes vor: "Dieses Urteil ist ein Warnschuss an alle anderen Onlinehändler." Es sei "nicht hinnehmbar", dass Unternehmen im E-Commerce nicht zur Entsorgung von Elektroschrott informieren. Sie fordert die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, "die Umsetzung der Informations- und Rücknahmepflichten zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren."
Das Landgericht Landau in der Pfalz führte in seiner Urteilsbegründung (AZ HK O 14/24) zum Fall Hornbach aus, dass es keinesfalls ausreiche, ausgediente Elektrogeräte nur in den stationären Filialen zurückzunehmen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sei die Information über die kostenlose Rückgabemöglichkeit eines Altgerätes beim Onlinekauf eines Neuproduktes erforderlich, um Verbrauchern die Entscheidung zu ermöglichen, ob sie ein Altgerät unentgeltlich an den Verkäufer zurückgeben möchten. Weil vor allem die Rücknahme großer Elektrogeräte einen erheblichen Aufwand darstelle, würden sich Onlinehändler, die Verbraucherinnen und Verbraucher diese kostenlose Entsorgungsoption vorenthalten, zu Unrecht einen Vorteil verschaffen und wettbewerbswidrig handeln.

Die Gerichtsentscheidungen gegen die Onlinesparten von Lidl, Ikea und Hornbach sind, nach bereits gewonnenen Verfahren gegen Obi   , Globus   , Poco   , Pearl   und Home24   , weitere Siege des DUH in seiner Klagewelle gegen Onlinehändler.

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Onlinehändler mit mehr als 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte beim Kaufvorgang abfragen, ob ein ähnliches Altgerät bei der Anlieferung kostenlos abgeholt werden soll. Dies gilt für Wärmetauscher, Bildschirme und Großgeräte mit mehr als 50 cm Kantenlänge. Der DUH fordert, dass auch kleine Onlineshops unter dieses Gesetz fallen.
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