Elektroaltgerätegesetz: Schonfrist endet am 24. Juli

von Redaktion Versandhausberater

15.07.2016 Am 24. Juli geht die Übergangs- und Schonfrist für das sogenannte Elektoschrottgesetz zu Ende. Danach drohen empfindliche Strafen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen.

Am 24. Juli geht die Übergangs- und Schonfrist für das sogenannte Elektoschrottgesetz zu Ende. Danach drohen empfindliche Strafen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen. "Das Gesetz ist so komplex und so ungenau formuliert worden, dass es nahezu unmöglich ist, zu verstehen, was wen betrifft und wie es umzusetzen ist", sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.(BVOH)   Erschwerend komme hinzu, "dass die Bundesländer, die für den Vollzug des Gesetzes verantwortlich sind, den Gesetzestext individuell auslegen und somit für absolut keine Rechtssicherheit sorgen."
Worum geht es genau? Das Elektroschrottgesetz bestimmt, dass Händler - im Gesetz Vertreiber genannt - dem Verbraucher eine Rücknahme von Elektroaltgeräten anbieten müssen. Allerdings nur, wenn stationäre Händler eine Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 und Onlinehändler eine Lager- und Versandfläche von ebenfalls mehr 400 m2 besitzen. Die Definition Lagerfläche wurde dabei von den Landesbehörden auf Regalfläche umdefiniert - dies aber nur bei den Onlinehändlern. Das kommt einer Diskriminierung des Onlinehandels gleich, erklärt der BVOH. Zugleich werde der Kreis der betroffenen Onlinehändler dadurch stark erweitert. "Aus meiner Sicht ist nahezu jeder professionell agierende Onlinehändler von Elektro- bzw. Elektronikgeräten betroffen", sagt Prothmann.
Ausführliche Informationen zum Gesetz hat der BVOH hier   zusammengestellt.
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