Homeoffice im Versandhandel - das sollten Sie beachten

22.12.2022 - Auch im Versandhandel hat die Pandemie dazu geführt, dass Mitarbeitende teilweise oder komplett im Homeoffice arbeiten. Wir fassen für Sie zusammen, welche Rechte und Pflichten Arbeitgebende und Arbeitnehmende dabei beachten müssen.
von Christina Rose
 (Bild: kueckhovener/Pixabay)
Bild: kueckhovener/Pixabay
Von rechtlicher Seite könnte es theoretisch so weitergehen wie vor der Pandemie. "Angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen besteht kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern", heißt es von Seiten des Arbeitsministeriums (Stand: 26. Mai)   . Die meisten staatlichen Corona-Vorgaben, wie die Pflicht zum Homeoffice, sind bereits zum 20. März gefallen.

Abgesehen davon, dass die Infektionszahlen längst wieder deutlich steigen, hat die Mehrheit der ArbeitnehmerInnen kein Interesse, an Vor-Corona-Zeiten anzuknüpfen. In Deutschland wollen knapp sechs von zehn Arbeitende mit vollständiger Büropräsenz lieber zumindest zeitweise ihren Arbeitsort flexibel wählen. Und so bleibt der Anteil der deutschen Beschäftigten, die zumindest teilweise

Premium-Inhalt

Wenn Sie sich jetzt kostenfrei registrieren, können Sie diesen Premium-Artikel gratis lesen.

Kostenlos Registrieren Anmelden/Login
Verwandte Beiträge zu dieser Analyse
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema:

Contentserv GmbH

CONTENTSERV GmbH ist Hersteller Webbasierte Enterprise-Marketing-Management-Softwarelösungen zur Optimierung, Steuerung und Umsetzung der Abläufe der Medien- und Produktdatenpflege und -kommunikation – für effizientes crossmediales Publishing.

Unternehmensprofil ansehen