Deutsche Post und DHL geben Mehrwertsteuersenkung weiter
02.07.2020 Auch mehrwertsteuerpflichtige Geschäftskunden-Produkte in den Bereichen Briefkommunikation, Paket, Dialogmarketing und Express werden günstiger.
Auch bei mehrwertsteuerpflichtigen Geschäftskunden-Produkten in den Bereichen Briefkommunikation, Paket, Dialogmarketing und Express wird die Mehrwertsteuersenkung umgesetzt. Keine Auswirkungen hingegen hat die Steuersenkung auf Post-Universaldienstprodukte, wie z.B. Einzelbriefsendungen oder Pakete ohne Zusatzservices bis 10 kg. Grund: Der Post-Universaldienst soll eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen sicherstellen und ist deshalb gesetzlich von der Mehrwertsteuer befreit.
Aushänge in den Postfilialen informieren die Kunden über die bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Preisanpassungen. Die klassischen Post-Universaldienstleistungen sind besonders gefragt, da sie von der Mehrwertsteuer befreit sind, gibt es hier keine preislichen Veränderungen. "Somit ist es für Kunden auch nicht nötig, Ergänzungsmarken zu kaufen, da es keine 'krummen' Porto-Werte in Folge der Mehrwertsteuersenkung geben wird.", heißt es.
Keine Auswirkungen gibt es darüber hinaus für Kunden bei der Frankierung ihrer Sendungen, z.B. über DV-Freimachung bzw. über Frankiermaschinen, da die Frankierung des Transportentgelts immer als Nettoentgelt erfolgt und die Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt wird.
Weitere Informationen gibt es unter: deutschepost.de/mehrwertsteuer und dhl.de/mehrwertsteuer .
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