Marktstart im Sommer: Otto-Versand kommt in die Schweiz

von Stephan Randler

15.02.2019

 (Bild: NH-Pressebild)
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Bild: NH-Pressebild unter Creative Commons Lizenz
In diesem Sommer will der Otto-Versand zum ersten Mal in der Schweiz an den Start gehen. Los geht es voraussichtlich am 01. Juli 2019, wenn das Online-Angebot unter Otto-Shop.ch   starten soll. Bereits jetzt wird auf der gleichnamigen Website der Schweizer Online-Shop beworben und Kunden ein Sortiment rund um Mode, Wohnen und Technik in Aussicht gestellt. Hinter dem Angebot steht die österreichische Unito-Gruppe   , die im Otto-Konzern   unter anderem schon das Geschäft von Otto Österreich   betreibt.
Harald Gutschi
Harald Gutschi (Bild: Unito-Gruppe)
Dieser Versender bedient aber keine Kunden in der Schweiz. Bislang bestellen daher Verbraucher aus der Schweiz im deutschen Otto-Shop und lassen sich Bestellungen an Paketshops in der Bundesrepublik liefern, wo sie die Ware selbst abholen. Künftig sollen diese Kunden bei Otto-Shop.ch unter rund einer Mio. Artikel aus dem Konzernsortiment der Otto-Gruppe auswählen. Im Vergleich zu Otto in Österreich wird das Angebot aber etwas geringer ausfallen, da in der Schweiz zum Beispiel andere Stecker verwendet werden und sich daher das Elektronik-Sortiment nicht eins zu eins kopieren lässt. Marketing und Shop-Management des Schweizer Shops verantwortet ein Team in Österreich am Firmensitz der Unito-Gruppe in Graz. Logistik und Kunden-Service werden ebenfalls über bestehende Standorte des Konzerns organisiert, so dass vor Ort kein eigenes Team in der Schweiz aufgebaut werden muss. Beworben wird das neue Online-Angebot über Suchmaschinen, Display-Anzeigen und Social-Media-Kanäle. Print-Werbemittel gibt es dagegen nicht, da Unito auf ein reines Online-Konzept setzt. Ursprünglich sollte der Schweizer Otto-Shop bereits im zweiten Halbjahr 2017 starten   . Dazwischen kam allerdings ein Namensstreit mit dem Schweizer Detailhändler Otto's   . Dieser hatte mit einer Klage im Wesentlichen verlangt, der Unito-Gruppe den Detail- oder Versandhandel in der Schweiz unter den Kennzeichen "Otto" und/oder "Otto-Versand" zu verbieten und der Otto-Tochter zu untersagen, einen entsprechenden Domainnamen mit der Top-Level Domain ".ch" zu registrieren bzw. zu benutzen. Mit Urteil vom 26. November 2018 hat das Kantonsgericht Luzern die Klage abgewiesen (AZ: 1A 17 13), weil Otto’s eine "schutzwürdige Position auf die Verwendung seiner Marke nicht nachzuweisen vermochte". Diese Entscheidung wurde allerdings beim Bundesgericht angefochten und ist daher nicht rechtskräftig. "Dies ändert aber nichts am geplanten Markteinstieg", betont Unito-Chef Harald Gutschi (siehe Foto).
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