Geoblocking-Verordnung: Worauf Händler jetzt achten müssen
07.12.2018
- Zugriff auf Webseiten: Der Zugang zu Online-Shops, Shopping-Apps oder anderen Online-Benutzeroberflächen darf nicht auf Grundlage der IP-Adresse oder anderen mit der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnort in Verbindung stehenden Parametern (z.B. Anschrift, PLZ, GPS-Daten) blockiert werden. Es ist aber explizit erlaubt, den Zugriff aus einem bestimmten Land zu verweigern, wenn nationales Recht dies vorschreibt (z.B. Verbot des Online-Verkaufs von Feuerwerk). In diesem Fall muss dem blockierten Kunden aber durch die jeweiligen Online-Händler eine Erklärung gegeben werden.
- Weiterleitung: Es ist nicht erlaubt, einen Kunden automatisch von einer (länderspezifischen) Version eines Online-Shops auf eine andere Version umzuleiten, ohne dass der Kunde ausdrücklich zustimmt (z.B. indem er einen Haken in einem Pop-up-Fenster setzt). Die Einwilligung des Kunden kann gespeichert werden (z.B. in seinem Kundenkonto), sodass er beim wiederholten Auftreten derselben Situation nicht erneut nach seiner Einwilligung gefragt werden muss und direkt weitergeleitet werden kann. Die Einwilligung muss jederzeit widerrufen werden können.
- Ausfüllen von Bestellformularen: Jede Webseite oder App muss so gestaltet sein, dass alle Kunden ihre Bestellung einfach aufgeben können. Bei der Angabe von Kontaktinformationen oder einer Rechnungsadresse müssen daher zum Beispiel immer sämtliche Adressformate zulässig sein. Sprich Adressen, Postleitzahlen, Telefonnummern, etc. aus allen EWR-Staaten müssen in die Shop-Formulare eingetragen werden können (z.B. keine Drop-Downs nur mit D, A, CH). Bei der Lieferadresse ist möglich, nur Adressformate jener Länder zuzulassen, die zum Vertriebsgebiet des Händlers gehören (z.B. nur fünfstellige PLZ für Deutschland und keine vierstelligen PLZ für Belgien).
- Preissetzung: Es ist nicht erlaubt, die Verkaufsbedingungen, Preise oder auch die Angebote innerhalb eines einzigen Online-Shops auf Basis der IP-Adresse, des eingetragenen Wohnorts, der Sprachauswahl oder des angegebenen Zahlungsmittels automatisch anzupassen. Wenn solche technischen Anpassungen bisher beim Online-Shop erfolgt sein sollten, müssen Händler sie nun abstellen.
- Akzeptanz von Zahlungsmitteln: Wenn ein Händler eine Zahlungsmethode grundsätzlich akzeptiert (z.B. Kreditkarten der Marke Visa), dann muss er auch sicherstellen, dass er Visa-Kreditkartenzahlungen aus allen EWR-Ländern akzeptiert. Es dürfen dann z.B. keine Zahlungen von in Bulgarien ausgestellten Visa- Kreditkarten oder mit Visa-Kreditkarten von sich in Bulgarien befindenden Kunden abgelehnt werden. Abgesehen von einigen Ausnahmen gilt dies auch für weitere Zahlungsmethoden.
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