Onlinehändler haften nicht für Affiliate-Partnerseiten

09.02.2023 - Der BGH hat in einem Urteil am 27. Januar entschieden, dass Onlinehändler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften.
von Joachim Graf
 (Bild: Mohamed Hassan auf Pixabay)
Bild: Mohamed Hassan auf Pixabay
Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf ei-genen Seiten einen Link zu Produkten eines Onlinehändlers setzen und bekommen dafür eine Provision. Der Kläger, Matratzen-Händler Bett1, hatte beanstandet, dass solche Links sich auch in gefälschten Testberichten oder unseriösen Produkttipps finden. Er verlangte, dass der Onlinehändler für die problematischen Inhalte haften solle. Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun eine Absage erteilt (Az. I ZR 27/22).

Laut § 8 Abs. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) haftet ein Unternehmen für unlautere geschäftliche Handlun

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