EU-Rat will verpflichtenden Widerrufsbutton für Onlinehändler

von Joachim Graf

03.03.2023 Der Rat der Europäischen Union will eine Änderung der Richtlinie zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, nimmt aber gleich sämtliche europäischen Onlinehändler in die Pflicht. Das könnte dafür sorgen, dass Retouren sogar komplizierter werden.

 (Bild: hist. Holzschnitt)
Bild: hist. Holzschnitt
Der Rat der Europäischen Union wollte eigentlich nur seine Verhandlungsposition zur Änderung der Richtlinie zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen   beschließen. Nun ist aber geplant, die Regeln für alle Fernabsatzverträge zu ändern - egal ob Finanzdienstleistungen oder Waren. Die Folge: Onlinehändler sollen unter anderem verpflichtet werden, für jede Bestellung einen einfachen Widerrufsbutton anzubieten. Außerdem sollen VerbraucherInnen Warenbestellungen nur mit ihrem Namen und der Vertragsnummer widerrufen können.

Es ist zwar nur der erste Schritt im EU-Gesetzgebungsverfahren   . Aber Alien Mulyk , Leiterin Public Affairs Europa beim bevh, warnt sicherheitshalber schon mal   . "Hier soll reguliert werden, was bislang kein Problem war", argumentiert sie. Was für Finanzdienstleistungen sinnvoll ist, mache es im Onlinehandel komplizierter, Bestellungen zu widerrufen. Statt bereits bestehende Möglichkeiten zu nutzen, beispielsweise über das Kundenkonto oder den Retourenschein. "Die Vorgaben der EU sind zu pauschal und mit heißer Nadel gestrickt. Ein Beispiel ist, dass die Möglichkeit von Teilwiderrufen nicht berücksichtig wurde: Bisher waren die Händler frei darin zu bestimmen, wie der Widerruf erfolgen soll und konnten Teilwiderrufe praxisnah berücksichtigen. Die starre Vorgabe des Gesetzesvorschlags sieht aber nur den Widerruf des gesamten Kaufvertrages vor. Beinhaltet eine Bestellung mehrere Artikel, können Verbraucher zukünftig nur alle Artikel widerrufen oder keinen."
Der Beschluss erlaubt dem Rat, mit dem EU-Parlament zu verhandeln. Bis aus dem Vorschlag ein Gesetz wird, wird also noch Jahre dauern.
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