Chat-GPT: Was bei der Arbeit mit dem digitalen Kollegen zu beachten ist

02.11.2023 - Arbeitgebende müssen bei der Nutzung von Chatbots und anderen KI-Helfern rechtliche Vorgaben genau beachten. Auch ihre Mitarbeitenden sollten sie über etwaige Fallstricke aufklären.
von Martin J. Reufels , Philip Kempermann
 (Bild: obs/VMware/shutterstock)
Bild: obs/VMware/shutterstock
Da Microsoft   plant, ChatGPT in sämtliche seiner Office-Anwendungen zu integrieren, stellt sich zunächst die Frage, ob ArbeitnehmerInnen möglicherweise eine Pflichtverletzung angelastet werden kann. Betrachten wir das Erstellen von Tabellen oder Grafiken mit ChatGPT: Eine Pflichtverletzung im Rahmen der Nutzung von ChatGPT liegt dann vor, wenn Arbeitgebende die Nutzung des Programms bei der Arbeit ausdrücklich untersagen. Eine solche Untersagung können Arbeitgebende auf Grundlage ihres Direktionsrechts erteilen. Das Direktionsrecht umfasst nach der Rechtsprechung des BAG die Weisungsbefugnis

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