Wettbewerbszentrale mahnt erfolgreich incentivierte Kundenbewertungen ab

06.04.2023 - Bei der Wettbewerbszentrale sind auch 2023 zahlreiche Beschwerden zu Werbung mit gekauften Kundenbewertungen eingegangen. Bei jedem vierten Fall gab es eine Abmahnung.
von Joachim Graf
 (Bild: Mohamed Hassan auf Pixabay)
Bild: Mohamed Hassan auf Pixabay
72 Fälle waren angezeigt worden, in 19 davon gab es eine Abmahnung. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen verschiedene Anreize wie beispielsweise Gutscheine, Rabatte oder andere Incentives für das Verfassen einer Kundenbewertung beworben oder gewährt wurden. Verbraucher erwarten, in Form von Gutscheinen, Rabatten oder Gewinnspielen setzt, um Menschen zur Bewertungsabgabe zu motivieren, beeinflusse auch den Inhalt der Bewertungen.

Die Zentrale hält das für irreführend und wettbewerbsverzerrend - und sieht sich durch die Justiz bestätigt: In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das La

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