Kombiangebote

Amazon wegen Verbraucher-Irreführung verurteilt

von Joachim Graf

04.04.2023 Marktplätze haften für falsche Angebote: Das Landgericht München hat es Amazon untersagt, zusammen mit dem Verkauf von Mobiltelefonen auf dem Amazon-Marktplatz Geräteversicherungen an­zubieten, bei welchen ein Versicherungsschutz für Mobilfunkgeräte nicht vorgesehen ist.

 (Bild: Amazon)
Bild: Amazon
Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherservice Bayern   statt. Wer über den Amazon-Marktplatz   ein Smartphone erwirbt, bekommt häufig gleich­zeitig eine dazu passende Geräteversicherung angeboten. Was aber, wenn eine solche Versiche­rung Smartphones gar nicht versichert? Offenbar hatte der eigentliche Verkäufer ("Drittanbieter") des angebote­nen Smartphones dieses falsch "einkategorisiert", was dazu führte, dass Amazon das Angebot automatisch mit einem Versicherungsprodukt verknüpfte, das gar keinen Versicherungsschutz für Smartphones vorsah bzw. diesen sogar explizit ausschloss.

Da erst nach dem Anklicken mehrerer Links im "Kleingedruckten" zu erkennen war, dass der Ver­sicherungsschutz keine Mobilfunkgeräte umfasste, war das Angebot - so das Gericht - irreführend. Das Spannende sei die Verantwortung des Marktplatzes für die fehlerhafte Produktkombination des Verkäufers, so VSB-Syndikusrechtsanwalt Jochen Weisser . Amazon hatte den Standpunkt vertreten, für das irrefüh­rende Angebot nicht verantwortlich zu sein, da das Unternehmen lediglich eine Plattform für Drittanbieter zur Verfügung stelle. "Diese Argumentation ließ das Gericht aber nicht gelten und stellte klar, dass Amazon hier als Ver­sicherungsmakler anzusehen ist, der gewerbsmäßig Versicherungsverträge vermittelt. In diesem Falle könne sich das Unternehmen nicht auf die sogenannte Providerhaftung berufen, sondern hafte unmittelbar selbst für das irreführende Angebot." (Urteil vom 28.02.2023, Az. 33 O 286/22).
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