Arbeitszimmer absetzen - Aufzeichnungen nicht vergessen
"Vor allem für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, hat diese Entscheidung weitreichende Konsequenzen", sagt Gesellschafter Sven Abel. "Nur Aufwendungen, die ordnungsgemäß aufgezeichnet wurden, könnten künftig steuermindernd berücksichtigt werden." Derzeit sei das Verfahren in Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
Wichtigster Hinweis: Steuerpflichtige, die dieser Tage
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