Homeoffice im Versandhandel

Arbeitszimmer absetzen - Aufzeichnungen nicht vergessen

14.11.2024 - Ein neues Urteil ist relevant für Onlineshop-Vorstände, die zuhause arbeiten: Wer sein Arbeitszimmer steuerlich absetzen möchte, muss Aufzeichnungspflichten für Betriebsausgaben erfüllen.
von Joachim Graf
 (Bild: Pixabay/ kaboompics)
Bild: Pixabay/ kaboompics
Das Hessische Finanzgericht hat in einem Urteil (Az. 10 K 1672/19) neue Maßstäbe für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gesetzt: Selbstständige wie Arbeitnehmer müssen künftig ihre Ausgaben genau, fortlaufend und zeitnah erfassen. Wer dies versäumt, riskiert die steuerliche Nichtanerkennung der angefallenen Kosten, warnt die Gießener Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Westprüfung   .

"Vor allem für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, hat diese Entscheidung weitreichende Konsequenzen", sagt Gesellschafter Sven Abel. "Nur Aufwendungen, die ordnungsgemäß aufgezeichnet wurden, könnten künftig steuermindernd berücksichtigt werden." Derzeit sei das Verfahren in Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.

Wichtigster Hinweis: Steuerpflichtige, die dieser Tage

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