Was Onlinehändler bei der Inventur beachten sollten (2)
Als Eigenbestand sind auch Waren zu erfassen, die Kunden als Kommissionswaren überlassen worden sind. Kommissionswaren im eigenen Unternehmen wiederum sind nicht als Eigenbestand aufzunehmen - sie stellen schließlich keine unternehmenseigenen Waren dar.
Wenn eigene
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