Ab Januar 2019 gilt ein neues Verpackungsgesetz

23.05.2018 - Ab dem 1. Januar 2019 soll das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die noch bis dahin geltende Verpackungsordnung ablösen.
von Susanne Broll
Wir haben mit Dr. Bettina Sunderdiek von der 'Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister'   gesprochen und die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, die auf Versandhändler zukommen.

Welche Änderungen kommen mit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes auf Versender zu?

Am 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die aktuell geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Das neue Gesetz erweitert die Produktverantwortung der Erstinverkehrbringer (Hersteller und Händler), indem es die bisherigen Pflichten klarer definiert. Für die Unternehmen entsteht damit mehr Transparenz und Rechtsklarheit. Neu im VerpackG sind zwei Pflichten für Versender:
  • Registrierung bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister": Alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen müssen sich dort mit ihren Stammdaten registrieren und die einzelnen Markennamen der von ihnen vertriebenen Produkte im Verpackungsregister schriftlich angeben.

  • Abgabe von Datenmeldungen: Die Erstinverkehrbringer übermitteln die bislang nur an die Systembetreiber (duale Systeme) übermittelten Mengenmeldungen nun auch ergänzend an die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Wer muss sich im Verpackungsregister registrieren lassen?

Betriebe, die gewerbsmäßig mit Ware befüllte Ve

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