Bei der Nutzung von Google Analytics ist Vorsicht geboten

07.06.2023 - Online- und Versandhandelsunternehmen, die Google Analytics nutzen, müssen achtsam sein. Der Datenschutz der NutzerInnen ist bei dessen Anwendung nicht ausreichend gesichert, wie ein neues Urteil bekräftigt. Das können Sie tun.
von Sebastian Halm
 (Bild: Gerd Altmann / Pixabay)
Bild: Gerd Altmann / Pixabay
Ein Kölner Gericht hat die Telekom   abgestraft. Beim Aufruf von deren Homepage flossen personenbezogene Daten an Google in die USA. Denn das Telko-Unternehmen hatte den Analyse- und Marketingdienst Google Ad Services   eingebunden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW (AZ 33 O 376/22).

Die RichterInnen befanden, dass die Praxis gegen die 'Schrems II'-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verstößt. Darin hatte der EuGH   befunden, dass der Datenschutz in den USA nicht europäischen Standards genügt. Die Telekom hatte sich damit helfen wollen, dass sie einen Vertrag mit Google abschloss, der e

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