ECommerce-Recht 2019: Das ändert sich für Shopbetreiber

10.01.2019 - Seit 2019 gibt es gesetzliche Änderungen im E-Commerce, die Abmahnanwälte auf den Plan rufen können. Sechs Neuerungen, die Sie auf dem Schirm haben müssen.
von Susan Rönisch
 (Bild: vuralyavas/Pixabay)
Bild: vuralyavas/Pixabay
Fast jeder zweite deutsche Onlinehändler ist mindestens schon einmal abgemahnt worden - so ein Ergebnis der aktuellen Studie 'Abmahnungen im Online-Handel' von Trusted Shops. Auch im Jahr 2019 wird es nicht ruhiger für Onlinehändler. Neue gesetzliche Änderungen werden weiterhin Abmahnanwälte auf den Plan rufen. Das kann teuer werden - und Existenzen bedrohen. Wie Sie sich dagegen wappnen? Behalten Sie die neuen ECommerce-Rechtsfallen 2019 im Auge - das könnte bares Geld wert sein:

1. Verpackungsgesetz

Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz   (VerpackG) und bringt für alle Onlinehändler einige bedeutende Verände

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