So darf man Cookie-Banner aktuell einsetzen

08.04.2021 - Das deutsche Justizministerium fordert einen Ablehnen-Button zu Cookie-Bannern, die EU gleich die Abschaffung von Profil-Targeting. Wir erklären die juristischen Fallstricke und Auswege für Website-Betreiber.
von Christian Bennefeld
 (Bild: jg)
Bild: jg
Nichts wird derzeit so heiß diskutiert, wie die allgegenwärtigen Cookie-Banner. Von Surfern wie Unternehmen gleichermaßen gehasst, kommt fast keine Website mehr ohne aus. Der Grund hierfür ist nicht etwa die von vielen ebenso ungeliebte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sondern zwei höchstrichterliche Urteile aus 2020. Website-Betreiber sind gehalten diese umzusetzen, will man Klagen und Bußgelder vermeiden. Doch dem deutschen Justizministerium und der EU scheint dies jetzt nicht mehr genug, denn sie fordern weitere Änderungen.

Höchste Gerichte fordern Einwilligung

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) entschied bereits im Mai 20

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