Kurzmeldungen der Woche: Back Market, dm, DocMorris und Amazon

21.05.2021

 (Bild: NH-Pressebild)
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Bild: NH-Pressebild unter Creative Commons Lizenz

Back Market sammelt 276 Mio. Euro ein

Das französische Re-Commerce-Unternehmen Back Market   bekommt eine Finanzspritze von 276 Mio. Euro. Denn der Spezialist für generalüberholte Elektronik-Produkte hat eine neue Finanzierungsrunde (Series D) erfolgreich abschließen können. Mit dem frischen Kapital will der Anbieter seine Position als Online-Marktplatz für Second-Hand-Elektronik ausbauen, nachdem erst vor wenigen Wochen ein Büro in Deutschland bezogen   wurde. Aktuell ist Back Market in 13 Ländern aktiv, weitere sollen bald folgen.

dm testet Expressversand mit Fahrradkurier

dm Express
dm liefert mit dem Fahrrad (Bild: dm)
Kunden von dm   können sich ihre Bestellung im Online-Shop ab sofort noch am selben Tag zustellen lassen. Möglich macht das jetzt eine neue Express-Lieferung, die zunächst Verbrauchern in Karlsruhe angeboten wird. Das gilt für Produkte, die vor Ort im dm-Markt in der Kaiserstraße verfügbar sind. Wer bis 16 Uhr bestellt, bekommt die Ware abends zwischen 18 und 21 Uhr geliefert. Zugestellt wird umweltfreundlich per Lastenrad. Produkte werden im Markt gepackt, einem Kurier übergeben und zum Kunden transportiert. Die Express-Lieferung ist ein Test, um neue Erfahrungen zu sammeln.

DocMorris schafft neue Management-Position

Die Online-Apotheke DocMorris   verstärkt ihr Management-Team. Hier ist Ulrich Thomé jetzt neuer Chief Strategy Officer. Der 46-Jährige übernimmt eine neu geschaffene Position. Er war vor seinem Wechsel unter anderem für die Bertelsmann-Tochter Arvato und als Unternehmensberater tätig.

Verfahren gegen Amazon

Das Kartellamt hat erneut ein Verfahren gegen Amazon   eingeleitet. Zunächst prüfe man, ob Amazon eine überragende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Falls das zutrifft, kann das Kartellamt bestimmte Verhaltensweisen von Amazon früher aufgreifen und untersagen. Hintergrund ist, dass seit Januar 2021 eine Neuerung beim Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt. So erlaube eine neue Vorschrift (§ 19a GWB) der Behörde, früher und effektiver gegen große Digital-Konzerne vorzugehen.
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