Checkliste: Sechs Punkte, die Sie für eine EU-DSGVO-konforme Newsletter-Anmeldung beachten müssen

04.04.2018 - Die meisten Anmeldeseiten für E-Mail-Newsletter entsprechen in ihrer jetzigen Form nicht den Anforderungen der EU-DSGVO, die ab dem 25. Mai gültig ist. Was Sie ab Mai zwingend beachten müssen, klärt die Checkliste der Agnitas AG   .
von Susanne Broll
 (Bild: S.Hainz/pixelio.de)
Bild: S.Hainz/PIXELIO
Sechs Punkte, die Sie künftig unbedingt beachten sollten, zusammen mit der Begründung und Verweisen auf die entsprechenden Textstellen der EU-DSGVO für diejenigen, die es ganz genau wissen wollen:

1. Pflicht-Checkbox
Integrieren Sie in Ihre Anmeldeseite eine Pflicht-Checkbox, die auf Ihre Datenschutzerklärung verlinkt. Diese Checkbox darf in der Voreinstellung nicht aktiviert sein. Nur wenn der Interessent sie aktiviert, sollte die Newsletter-Anmeldung erfolgreich abgeschlossen werden können.

Begründung: Artikel 13 der EU-DSGVO fordert, dass betroffene Personen schon bei der Erhebung von personenbezogenen Daten

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